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Datum: 01.04.2015

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Der Druck auf Piloten nimmt zu: Teilweise müssen sie länger fliegen, als eigentlich zulässig ist. Lange Flüge belasten Piloten nicht nur körperlich, sondern auch psychisch. Ist ein Pilot in ärztlicher, auch psychischer Behandlung, muss das dem Arbeitgeber nicht zwingend mitgeteilt werden - hier gilt die ärztliche Schweigepflicht. Diese kann umgangen werden, wenn das Leben des Patienten oder das anderer Menschen bedroht ist. Prof. Dr. Hans Lilie von der MLU dazu: Die Schweigepflicht darf nicht gelockert werden. Andernfalls würden immer weniger Menschen mit Depression zum Arzt gehen.


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