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Flüchtlingsunterkünfte: Dürfen Wohnungen beschlagnahmt werden?
Die Welt
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Datum: 25.09.2015
- Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
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- Prof. Dr. Winfried Kluth
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Die Unterkünfte für Flüchtlinge werden knapp. Einige Gemeinden überlegen nun, ob sie deshalb leerstehende private Wohnungen beschlagnahmen oder sogar Mietern einer öffentlichen Wohnungsgesellschaft kündigen können. Die Fragen sind noch nicht endgültig geklärt. Der hallesche Jurist Prof. Dr. Winfried Kluth kommentiert den Sachverhalt: Nicht beteiligte Personen könnten verpflichtet werden zu helfen, wenn es für die Behörden keinen anderen Weg gebe.
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