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Weniger Note, mehr Chancengleichheit


Magdeburger Volksstimme
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Datum: 20.12.2017

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin teilweise verfassungswidrig ist. In Sachsen-Anhalt stößt das Urteil weitgehend auf Zustimmung.


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