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Wenn das Leben endet


Mitteldeutsche Zeitung - Saalekurier Halle, Saalekreis
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Datum: 10.04.2026

Kategorien: Sachgebiete: Einrichtungen: Personen: Informationen zum Artikel:

Wenn das Leben endet

Wann ist es richtig, eine Behandlung zu stoppen – und wer darf beim Sterben helfen? Medizinethiker Jan Schildmann von der Uni Halle über Sterbehilfe, Suizidassistenz und neue Grauzonen.

Unter welchen Umständen ist es erlaubt, einem Menschen dabei zu helfen, sich selbst zu töten? Seit vielen Jahren bereits wird über die Sterbehilfe debattiert – zuletzt wieder intensiver nach dem Tod der Entertainerinnen Alice und Ellen Kessler Ende vergangenen Jahres. Der Medizinethiker Jan Schildmann forscht zum assistierten Suizid. Im Interview spricht der Professor der Uni Halle mit MZ-Reporter

Denny Kleindienst

über ethische Konflikte in der klinischen Praxis, rechtliche Grauzonen und die Frage, wie Ärztinnen und Ärzte verantwortungsvoll handeln können. Zudem erläutert er, warum sich die Zentrale Ethikkommission zunehmend auch mit Rassismus im Gesundheitswesen beschäftigt.


In der Medizin geht es grundsätzlich darum, kranke Menschen gesund zu machen. Wird das durch zusätzliche ethische Fragen nicht verkompliziert?
Jan Schildmann: Zunächst einmal erleben wir in der klinischen Praxis häufig Situationen, in denen Sie Menschen nicht mehr gesund machen können. Ethische Fragen in der Medizin sind also unabhängig von der Frage, ob Heilung möglich ist. In manchen Fällen werden wir von der Klinischen Ethik am Universitätsklinikum Halle angefragt, um mit dem Behandlungsteam gemeinsam zu besprechen, ob es ethisch verantwortlich ist, den Patienten sterben zu lassen, oder ob es ethische Gründe gibt, die medizinischen Maßnahmen fortzusetzen. Wenn der Patient etwa vorher mitgeteilt hat, zum Beispiel in der Patientenverfügung, dass er in dieser Situation nicht mehr leben möchte, stellen wir manchmal sogar fest, dass eine weitere Behandlung überhaupt nicht mehr durch den Patientenwillen gedeckt wäre und das Sterbenlassen ethisch und im Übrigen auch rechtlich geboten ist.

Welche ethischen Streitfragen gibt es derzeit?
Ein aktuell in der Medizinethik breit diskutiertes Thema ist die sogenannte Suizidassistenz. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Menschen dürfen sich selbst töten und auch um Hilfe bei der Selbsttötung fragen, sofern sie freiverantwortlich entscheiden. Freiverantwortlichkeit ist aber ein recht komplexes Konzept. Es meint unter anderem, dass sie in der Lage sind, die verschiedenen Handlungsalternativen abzuwägen, dass sie frei von unzulässigem Druck entscheiden und auch eine gewisse innere Festigkeit sowie eine Dauerhaftigkeit in der Absicht zeigen, sich selbst zu töten. Häufig wird derzeit ein Gesetz zur Regelung der Suizidassistenz gefordert, wobei ich der Meinung bin, dass man gesetzlich gar nicht so viele Dinge sinnvoll regeln kann.

Warum nicht?

Sicherlich kann man rechtlich festlegen, dass die Einschätzung, ob jemand freiverantwortlich ist, zwei unabhängige Personen fällen sollen. Ich halte dies für wichtig. Untersuchungen zeigen, dass Menschen, die die Selbsttötung für moralisch problematisch halten, ganz besonders strenge Anforderungen stellen. Es gibt aber auch Personen, die unter dem Eindruck einer tödlichen Erkrankung und schweren Leidens die Anforderungen nicht angemessen kritisch prüfen. Was ein Gesetz nicht festschreiben kann, ist, wie diese Personen die Freiverantwortlichkeit prüfen sollen: Was genau muss
im Gespräch geklärt werden? Darüber müssen sich Ärzte, Pflegende oder auch Sozialarbeiter verständigen. In Halle koordinieren wir derzeit eine entsprechende Leitlinie mit Empfehlungen dazu.

Aktuell ist die Sterbehilfe ein Schwerpunkt Ihrer Arbeit.

Richtig. Sterbehilfe bezeichnet ganz unterschiedliche Handlungen, etwa die Begrenzung lebenserhaltender Maßnahmen oder auch die in Deutschland gesetzlich verbotene Tötung auf Verlangen. Und sie ist ein Arbeitsschwerpunkt an unserem Institut. Wissenschaftlich koordinieren wir in Halle seit anderthalb Jahren ein Forschungsnetzwerk zum Thema Suizidassistenz. Außerdem sammeln wir Fallberichte zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz. Wir müssen für die Gestaltung einer verantwortbaren Praxis wissen: Was läuft, wo hakt es, was sind die Probleme? Inzwischen haben wir circa 200 Berichte gesammelt und werten diese aus. Weiterhin planen wir, noch in diesem Jahr Daten zur Praxis am Lebensende zu veröffentlichen, die wir zusammen mit Landesärztekammern erhoben haben. Ein Vergleich mit Daten aus dem Jahr 2013 ermöglicht es uns dann, die Entwicklung vor und nach den Gesetzesänderungen zur Sterbehilfe in Deutschland zu beurteilen.

Was hat sich denn rechtlich geändert und wie ist die Praxis aktuell?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das gesetzliche Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt. Die Voraussetzung für die rechtmäßige Suizidassistenz ist wie gesagt, dass man freiverantwortlich ist. Im Moment haben wir eine ziemlich heterogene Praxis. Es gibt beispielsweise inzwischen kommerzielle Unternehmen, die verdienen bis zu 5.000 Euro mit einer Anmeldung. Da wird geprüft, ob die Kriterien für eine freiverantwortliche Entscheidung erfüllt werden. Wie genau, weiß man aber häufig nicht. Und dann werden noch einmal 5.000 Euro fällig, wenn die assistierte Selbsttötung durchgeführt wird. Bei inzwischen deutlich mehr als 1.000 Fällen pro Jahr in Deutschland ist das durchaus ein lukratives Geschäft. Und eines, über das man ziemlich wenig weiß. Das ist nicht nur ein ethisches Problem.

Erklären Sie doch bitte kurz die Arbeit der Zentralen Ethikkommission, in der Sie mitwirken.

Aufgabe der Zentralen Ethikkommission ist es, Stellungnahmen zu ethischen Fragen abzugeben, die durch den Fortschritt in der Medizin aufgeworfen werden. Unsere Arbeit beginnt zunächst einmal damit, Themen zu identifizieren, für die es Handlungsempfehlungen braucht.

Entscheiden Sie selbst aus dem Bauchgefühl heraus, was richtig oder falsch ist? Wälzen Sie Fachliteratur?

In meinem Beruf wäre das Bauchgefühl ein schlechter Ratgeber. In der Medizinethik als wissenschaftliches Arbeitsgebiet ist zum einen die Feldkompetenz von Bedeutung. Als Internist habe ich hier Wissen und medizinische Praxiserfahrung. Man kann sich aber natürlich auch auf anderem Wege Kenntnisse über die Medizin aneignen. Zum anderen ist die Ethik eine Teildisziplin der Philosophie und der Bezugspunkt sind die Moraltheorien. In der Medizinethik gibt es vier ethische Prinzipien, anhand derer wir ethische Herausforderungen analysieren. Wir fragen uns unter anderem, was in Bezug auf die Patientenselbstbestimmung zu beachten ist. Ein zweiter Punkt ist der Nutzen für das Patientenwohl. Das Dritte ist immer die Frage, ob es Schäden gibt, die beispielsweise mit Diagnostik oder auch Therapie verbunden sind. Und das Vierte ist die Gerechtigkeitsperspektive: Sind zum Beispiel Dritte von einer Entscheidung für oder gegen eine Behandlung betroffen?


Sie wollen auch Handlungsempfehlungen erarbeiten zum Umgang mit Rassismus in der Medizin. Warum ist das wichtig?
Wir als Zeko haben schon länger den Eindruck, dass Ärzte in ganz verschiedenen Konstellationen mit Rassismus zu tun haben. Sei es, weil ein Patient sich rassistisch äußert oder ein rassistisches Tattoo hat. Sei es, weil ein ärztlicher Kollege sich rassistisch äußert. Die Idee ist hier zum einen, für das Spektrum von Rassismus im Gesundheitswesen zu sensibilisieren. Vielen ist beispielsweise gar nicht bekannt, dass viele Fragen oder Aussagen, die wir in der Interaktion mit Menschen aus anderen Ländern formulieren, auf rassistischen Grundannahmen beruhen. Hier gilt es also zunächst einmal zu informieren und zu erklären. Und dann wollen wir ausgehend von berufsethischen und berufsrechtlichen Grundlagen Handlungsempfehlungen für konkrete Situationen formulieren, in denen Rassismus relevant ist.
Spielt dabei auch eine Rolle, dass nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels viel medizinisches Personal aus dem Ausland kommt?
Das ist sicherlich ein Aspekt, auch wenn es viele wichtige Gründe gibt, das Thema Rassismus in der Medizin aufzugreifen. Aus einer praktischen Perspektive ist wichtig zu bedenken, dass in der Gesundheitsversorgung Menschen aus vielen Ländern eng zusammenarbeiten. Wenn Rassismus diese Zusammenarbeit stört oder gar verhindert, besteht erhebliche Gefahr für das Wohl von Patientinnen und Patienten und damit letztlich für uns alle.

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