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Die AfD Sachsen-Anhalt will die Schulpflicht abschaffen – könnte sie das überhaupt?
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Datum: 14.04.2026
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Informationen zum Artikel:
Die AfD Sachsen-Anhalt will die Schulpflicht abschaffen – könnte sie das überhaupt?
Eltern sollen ihre Kinder selbst zu Hause unterrichten dürfen, so steht es im Programm der AfD Sachsen-Anhalt für die Landtagswahl. Was dahintersteckt – und ob der Plan rechtlich umsetzbar wäre.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will die Schulpflicht abschaffen, Eltern sollen stattdessen die Wahl haben »zwischen Schul- und Hausunterricht«. So steht es im Programm für die Landtagswahl, das die rechtsextreme Partei am Wochenende verabschiedet hat. Im September wird in Sachsen-Anhalt gewählt , Umfragen sehen die AfD bei knapp 40 Prozent. Sollten FDP , Grüne , SPD und BSW an der Fünfprozenthürde scheitern, könnte das möglicherweise reichen, um allein zu regieren.
Aber könnte die AfD die Schulpflicht wirklich abschaffen? Und warum gibt es sie überhaupt? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was plant die AfD in Sachsen-Anhalt genau?
Die AfD in Sachsen-Anhalt will die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht ersetzen. Eltern sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Der Leistungsstand soll halbjährlich überprüft werden; wenn die Qualität nicht stimme, müsse das Kind in die Schule zurück.
Zur praktischen Umsetzung schreibt die AfD in ihrem Programm nichts. Es ist also unklar, woher die Ressourcen zur Überprüfung kommen sollen oder welche Qualifikation die Eltern mitbringen müssten. »Nicht jedes Elternteil kann beliebig die Grundschulkompetenzen sichern«, mahnt Bildungshistoriker Heinz-Elmar Tenorth, der sich viel mit der Schulpflicht beschäftigt hat. Lehrkräfte werden dafür jahrelang ausgebildet.
Die Abkehr von der Schulpflicht wäre aus Tenorths Sicht ein »Experiment zulasten der Kinder«. Würde nach einem halben Jahr festgestellt werden, dass die nötigen Kompetenzen nicht erreicht worden seien, müssten die Schulen zusätzlich auffangen, was die Eltern versäumt hätten.
Warum gibt es in Deutschland eine Schulpflicht?
Die Schulpflicht soll sicherstellen, dass jeder Mensch elementare Bildung erhält. Und verhindern, dass Eltern ihre Kinder abschirmen. Der Staat muss deshalb jedem Kind einen Schulplatz anbieten, Eltern müssen ihr Kind zur Schule schicken. Tun sie das dauerhaft nicht, riskieren sie Strafen.
Anna Stolz (Freie Wähler) ist Kultusministerin in Bayern und derzeit Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, in der sich alle 16 Kultusministerien abstimmen. Sie sagt: Eine konsequente Durchsetzung der Schulpflicht sei wichtig, da Bildung über ein gutes und selbstbestimmtes Leben entscheide. »Damit ist die Schulpflicht auch Garant für Chancengleichheit im Bildungssystem einzelner Länder. Sie stellt sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam lernen und unabhängig von ihrer Herkunft Zugang zu Bildung erhalten.« Schule sei mehr als Wissensvermittlung, sagt Stolz – »sie ist auch ein Ort der sozialen Entwicklung und der demokratischen Bildung«.
Ist die Schulpflicht im Grundgesetz verankert?
Nicht ausdrücklich. In Artikel 7 des Grundgesetzes heißt es, »das gesamte Schulwesen« stehe »unter der Aufsicht des Staates«. Ob sich daraus eine Schulpflicht ableiten lässt, sei umstritten, haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages 2019 analysiert.
Befürworter argumentieren, dass sich aus dem Passus ein staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag und somit die Schulpflicht ergebe. Die Gegenseite geht davon aus, dass der Artikel den Staat zwar verpflichte, Schulbildung bereitzustellen, aber nicht vorsehe, dass diese auch genutzt werden muss.
»Kinder gehören in die Schule.«
Sächsisches Kultusministerium
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Schulpflicht allerdings mehrfach bestätigt. Wegweisend ist etwa ein Beschluss aus dem Jahr 2006. Damals hielt das Gericht fest, dass Eltern ihre Kinder nicht aus religiösen Gründen vom Schulbesuch fernhalten könnten. Der staatliche Erziehungsauftrag diene nicht nur dazu, Wissen zu vermitteln, sondern stelle auch sicher, dass sich Kinder frei zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten – und zu verantwortlichen Staatsbürgern in einer pluralistischen Demokratie.
2021 hat das Gericht zudem ein »Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung« anerkannt. Fraglich ist, ob dieses Recht auch durch Homeschooling gewährleistet werden könnte. Bildungshistoriker Tenorth sagt, es sei »eine Benachteiligung von Kindern, wenn man ihnen die Schulpflicht und das öffentliche Schulwesen vorenthält«.
Bildung ist Ländersache. Wie ist die Schulpflicht dort geregelt?
»Es besteht allgemeine Schulpflicht«, so steht es in der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt . Zahlreiche andere Bundesländer schrieben die Schulpflicht ebenfalls in ihren Landesverfassungen fest, erläutern die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Deshalb habe der Parlamentarische Rat, der die Verfassung der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg ausgearbeitet hat, die Schulpflicht im Grundgesetz nicht noch einmal verankert.
Die AfD in Sachsen-Anhalt könnte die Schulpflicht folglich nicht einfach kippen, sagt Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und ehemaliger Richter am Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt. Sondern bräuchte dafür, wie für alle anderen Verfassungsänderungen auch, eine Zweidrittelmehrheit.
Im Schulgesetz Sachsen-Anhalts gibt es allerdings Ausnahmen von der Schulpflicht, aus gesundheitlichen Gründen etwa kann sie ruhen. Dieses Schulgesetz könnte mit einfacher Mehrheit geändert werden. Wollte die AfD weitere Ausnahmen von der Schulpflicht einführen, müssten diese aber im Einklang mit der Verfassung sein, sagt Kluth. Auch über diesen Weg könnte die Partei die Schulpflicht also nicht einfach abschaffen.
Nicht nur an die Regelungen zur Schulpflicht wäre die AfD gebunden, sondern auch an die in der Landesverfassung festgeschriebenen Bildungsziele. Die sehen eine Entwicklung zur freien Persönlichkeit vor, »die im Geiste der Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern und gegenüber künftigen Generationen zu tragen«.
Wie begründen andere Bundesländer die Schulpflicht?
An der Schulpflicht ist in Deutschland schwer zu rütteln, wie eine SPIEGEL-Abfrage bei mehreren Kultusministerien Ende 2025 gezeigt hat. »Zur Wahrnehmung des staatlichen Bildungsauftrags existiert in Deutschland die allgemeine Schulpflicht«, teilte etwa das bayerische Kultusministerium damals unmissverständlich mit. Ein »Lernen von zu Hause, sogenanntes Homeschooling«, sei nicht möglich.
Sachsen formulierte es so: »Kinder gehören in die Schule.« Gerade die Coronapandemie mit den Schulschließungen habe noch einmal verdeutlicht, »dass Eltern Lehrkräfte und das Lernumfeld nicht ersetzen können, wenn es um eine ganzheitliche Entwicklung und Bildung des Kindes geht«, hieß es vom dortigen Kultusministerium. Die Regeln sind demnach strikt: Nach dem fünften Tag unentschuldigten Fehlens in einem Schulhalbjahr solle ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Mecklenburg-Vorpommern meldete einzelne Fälle von Homeschooling. Das Bildungsministerium betonte aber: »In allen Fällen liegen gesundheitliche Gründe vor.« Auch andere Bundesländer erklärten, dass Kinder nur in begründeten Ausnahmen, etwa bei Krankheit, zu Hause lernen dürften, und zwar in aller Regel zeitlich befristet.
Können Kinder durch eine Schulpflicht politisch indoktriniert werden, wie die AfD behauptet?
Die AfD Sachsen-Anhalt begründet ihren Vorstoß damit, dass die Schulen angeblich »immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln«. In allen Fragen zur Bildung und Erziehung der Kinder müssten die Eltern das letzte Wort haben.
»Die Unterstellung, die Schule könnte politisch indoktrinieren, ist absurd«, sagt Erziehungswissenschaftler Tenorth. Ein Paradebeispiel seien die preußischen Volksschulen vor 1914, in denen im Sinne des preußischen Staates indoktriniert worden sein soll. »Aber wie kommt es dann, dass bis zu 60 Prozent aller Volksschulabsolventen sozialdemokratisch gewählt haben?«, fragt Tenorth.
»Gerade in der Auseinandersetzung mit Schule lernt man, selbstständig zu denken. Und zwar viel stärker, als wenn man nicht in der Schule wäre.« Beim Homeschooling könne man sich nicht an vielfältigen Ansichten reiben und auch schwerer autonom werden gegenüber dem eigenen Elternhaus. Das habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss von 2006 bereits klargestellt.
Die Rechtswissenschaftlerin Isabel Lischewski weist auf der Plattform Verfassungsblog zudem auf einen Widerspruch hin: Schließlich wäre die AfD mit einer Regierungsmehrheit selbst in der Position, in Schulen politisch »indoktrinieren« zu können. »Warum also als AfD ›Bildungspflicht statt Schulzwang‹ ausrufen?«, fragt die wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Münster. Und gibt selbst eine Antwort: Die AfD würde Kindern und Jugendlichen damit »wertvolle Freiräume« nehmen sowie Frauen durch das Homeschooling aus dem Berufsleben drängen.
Wie die AfD versucht, Schüler, Eltern und Lehrer einzuschüchtern, lesen Sie hier .
In Österreich, Dänemark oder den USA ist Homeschooling möglich. Machen die Länder nicht vor, dass es geht?
Bildungshistoriker Tenorth hat dazu eine klare Haltung: nein. Das Recht auf Bildung sei ein individuelles Recht des Kindes, des einzelnen Lernenden. »Und das muss man immer auch gegen die Herkunftsfamilie durchsetzen.« Die Erfahrungen von Homeschooling oder auch der Öffnung des Privatschulwesens in anderen Ländern zeigten, dass Bildungsbenachteiligung oder auch Bildungsprivilegien viel stärker vererbt würden, als es bei einer staatlichen Schulpflicht der Fall sei.
Was »Schulflüchtlinge« aus Deutschland nach Dänemark zieht, lesen Sie hier .
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